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Zur Wahl des neuen Landesbeauftragten für den Datenschutz am 24.03.2022

Date: 2022-05-12 20:31

Am Donnerstag dem 24.03.2022 wurde im Landtag über einen neuen Landesbeauftragten für den Datenschutz abgestimmt. Wieder mal. Es klappte nicht. Auch wieder mal. Der Vorschlag der regierenden Koalition war dieses Mal Herr Albert Cohaus, der derzeitige Direktor der Geschäftsstelle des Landesbeauftragten und Vertreter im Amt. Er steht für Kontinuität, Seriösität und Gründlichkeit. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen als Direktor und jetzt auch als Vertreter im Amt und auch unter Betrachtung der weiteren Bewerber sollte seine Bestätigung durch den Landtag nur noch eine Formalie sein. Weit gefehlt!
Das Quorum der Mehrheit der 97 Mitglieder des Landtages ist 49. Es wurde 94 Stimmzettel abgegeben. Die schwarz, rot, gelbe Koalition hat 56 Mandate, 2 Abgeordnete waren abwesend. Aber neben CDU, SPD und FDP, wollten auch die Linken den Regierungsvorschlag unterstützen. Und doch kamen am Ende nur 46 Stimmen zusammen. Das ist viel (die anderen Kandidaten bekamen im Schnitt nur 2 Stimmen!), aber das sind auch 3 zu wenig.
Das hatten wir doch schon mal? Erinnert sich noch jemand an Herrn Nils Leopold? Im 3. (!) Anlauf bekam er damals 48 Stimmen, hätte aber Aufgrund der damals noch notwendigen 2/3-Mehrheit 56 gebraucht.
Liebe Mitglieder des Landtags! Bitte lasst Euch etwas einfallen. Es kann nicht sein, dass nur Aufgrund von 3 fehlenden Stimmen jahrelang (ja, die Misere zieht sich seit 2017 hin) und bis auf Weiteres der Posten des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt quasi unbesetzt bleibt. Dazu ist der Datenschutz viel zu wichtig! Es liegt offensichtlich nicht an den Bewerbern, dass es nicht klappt. Aber kann es sich Sachsen-Anhalt leisten, fähige Leute, die willens sind, etwas Gutes und Vollkommenes zu vollbringen und den Job auszufüllen, einfach so über die Klinge springen zu lassen?
Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten: Erneut ausschreiben in der Hoffnung, dass sich jemand Besseres findet, oder abstimmen, bis das Ergebnis stimmt. Reguläre Sitzungstermine ohne diesen Tagesordnungspunkt verstreichen lassen ist auch nicht schön.
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